Zahnarztpraxis
Fragen zur Abrechnung
Privatpatienten, ebenso wie gesetzlich Versicherte, die eine Privatleistung in der Zahnarztpraxis in Anspruch nehmen, erhalten für diese zahnärztlichen Leistungen eine Rechnung von uns. Diese Rechnung richtet sich nach der GOZ, der Gebührenordnung für Zahnärzt*innen.
Die Rechnung können Sie bei Ihrem Versicherer oder der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Sind Sie gesetzlich versichert, so müssen Sie unsere Rechnung selbst zahlen.
Bei komplexen Behandlungen können die Kosten, die Sie selbst übernehmen müssten so hoch sein, dass eine Zahlung in mehreren Teilen sinnvoll sein könnte. Wir arbeiten bei der Rechnungslegung mit unserem Abrechnungspartner BFS zusammen, der auch die Option einer Ratenzahlung anbietet. Weiterführend Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der BFS health finance.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen, die Sie zu Ihrer Abrechnung haben. Bitte kontaktieren Sie uns einfach.
Sprechzeiten
Montag:
8:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag:
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